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CORONA - Informationen VMM - INFO VOM Verband 16.Mai 2021

liebe Tennisfreunde,

nach der Vorinformation hat sich nun bestätigt, dass das neue Regelwerk der Bundesregierung auch auf den Clubanlagen anzuwenden ist.
Es gibt vom Bundesministerium grünes Licht für die Austragung der Mannschaftsmeisterschaften (Einzel + Doppel) ab 19.5.2021, aber auch zusätzliche Ergänzungen, die uns bisher nicht betroffen haben. Gleichzeitig nimmt der Vorarlberger Tennisverband seine Vorbildwirkung sehr ernst und bittet euch alle, Vereine, MannschaftsführerInnen, Begleitpersonen und TeilnehmerInnen, die geltenden Regeln sinnvoll einzuhalten, auf Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten zu achten.

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CORONA - Informationen VMM - INFO VOM Verband 16.Mai 2021


liebe Tennisfreunde,

nach der Vorinformation hat sich nun bestätigt, dass das neue Regelwerk der Bundesregierung auch auf den Clubanlagen anzuwenden ist.
Es gibt vom Bundesministerium grünes Licht für die Austragung der Mannschaftsmeisterschaften (Einzel + Doppel) ab 19.5.2021, aber auch zusätzliche Ergänzungen, die uns bisher nicht betroffen haben. Gleichzeitig nimmt der Vorarlberger Tennisverband seine Vorbildwirkung sehr ernst und bittet euch alle, Vereine, MannschaftsführerInnen, Begleitpersonen und TeilnehmerInnen, die geltenden Regeln sinnvoll einzuhalten, auf Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten zu achten.


Unser oberstes Ziel sollte es sein, Infektionen und Cluster im Tennissport zu verhindern.
Laut Verordnung gilt nun neu:
Alle SpielerInnen, die im Verein in ihrer Freizeit Tennis spielen und an der Mannschaftsmeisterschaft teilnehmen, dürfen nur mit einem der folgenden Nachweise die Anlage betreten:

1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
5. Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
d) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.


Die Gastronomie wird in jenen Clubs geöffnet sein die, die Regelungen der Gastronomie umsetzen können.
Selbstbedienung ist entsprechend dem Regelwerk der Gastronomie möglich. Dies muss im Präventionskonzept des Vereins für die Gastronomie verankert werden.
Wir bitten alle Mitwirkenden um Verständnis, sollte dies in einem Verein nicht möglich sein.


Ergänzungen zur Volksbank-Tennisliga 2021
Vor Anreise eines Teams kann durch die Mannschaftsführer geklärt werden, ob die Gastronomie im Heimverein geöffnet ist. Dadurch sollte eine Planungssicherheit für beide Seiten gegeben sein.


Die Meisterschaft 2021 beginnt mit dem 19. Mai 2021.

Die neuen Spieltermine sind bereits online im nuLiga-System ersichtlich. Im Allgemeinen gilt das Wettspielregulativ für die Mannschaftsmeisterschaft des VTV. Aufgrund der speziellen Situation gibt es jedoch folgende Anpassungen:

 

  1. Die Strafen für Nicht-Antreten einer Mannschaft bzw. fehlende Spieler werden, sofern nachvollziehbare Gründe vorliegen, nicht vollzogen.
     
  2. Das Spielen in der Halle ist grundsätzlich genehmigt.
     
  3. Anreise zum Meisterschaftsspiel: Bei gemeinsamer Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten (z.B. FFP2-Maske; in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen).
     
  4. Die Verantwortung zur Erstellung und zur Umsetzung eines Präventionskonzeptes für den Vereinsbetrieb liegt beim Verein. Jeder Verein muss ein Sicherheitskonzept einsetzen und einen COVID-Beauftragten ernennen. Hierzu empfehlen wir: Das an die neue Verordnung adaptierte Konzept des ÖTV kann von jedem Verein übernommen werden.
     

Jedes Meisterschaftsspiel auf einer Anlage ist als eigene Veranstaltung zu sehen. Auf einer Anlage können mehrere Veranstaltungen zeitgleich stattfinden.

Empfehlung

► Keine Zuseher und nur eine Betreuungsperson pro Mannschaft auf der Anlage (die Veranstaltung ist ansonsten ab 11 Personen anzeigepflichtig und ab 51 Personen auf der Anlage bewilligungspflichtig (Sportler und Betreuer ausgenommen).

► Sicherheitskonzept für Umkleide, Duschen bedenken

► Anreise in Sport-Kleidung (Umkleidennutzung zu Beginn fällt weg)  

  1. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
     
  2. Das Problem der ursprünglichen/abgeänderten Rundenbezeichnung konnte technisch (noch) nicht gelöst werden. Also bitte auch auf das Datum achten. Teilweise beginnt die Liga mit der 2. Runde und endet mit der 1. Runde. Dies sollte so nicht sein. Gültigkeit für die Zuordnung Datum und Runde hat der veröffentlichte Spielplan der Liga unter https://www.vorarlbergtennis.at/fileadmin/vtv/2021/VMM_Terminalender_2021_adaptiert.pdf

Entsprechend diesem Zeitplan dürfen die Spieler in den Teams in den Runden eingesetzt werden.

 

Wir appellieren nochmals daran, die Regeln entsprechend dem Präventionskonzept einzuhalten, um die Gesundheitsgefährdung zu minimieren und damit das Image des Tennis als sichere Sportart zu festigen. Sind wir uns der großen Verantwortung bewusst!
Sollte es zu Änderungen oder Anpassungen durch das Bundesministerium oder das Land Vorarlberg kommen, so informieren wir.
Anbei auch das neue bestätigte Präventionskonzept des ÖTV, das von euch im Verein verwendet werden kann/darf. Auf die Homepages wird dies am Montag vom ÖTV durchgeschaltet.

Tolle sportliche Matches und soweit möglich geselliges Beisammensein
wünscht

euer VTV


User ImageMaren Ruf, 16. Mai 2021